Anm. Das Vorhandensein dieser Ausgabe, von der kein Exemplar bekannt ist, geht aus dem Eintrag im Basler Urteilsbuch vom 1. Juni 1486 hervor, wonach Konrad Gilgenstein vorzeiten von Michael Wenssler „ettliche Prefier oder Bettbücher in Cölner Bistum dienende“ gekauft hat und mit diesem Kauf wohl zufrieden gewesen ist (Stehlin 474).